Corporate Governance

Stand: Dezember 2002

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit den unten angegebenen Ausnahmen umzusetzen und die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abzugeben:

"Dem vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wird entsprochen mit Ausnahme von:

  1. Kodex-Ziff. 5.1.2. (Altersgrenze für Vorstandsmitglieder)
  2. Kodex-Ziff. 5.3.2. (Bildung von Ausschüssen)
  3. Kodex-Ziff. 5.4.1. (Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder)
  4. Kodex-Ziff. 5.4.5. S. 3 (zusätzliche erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder)."

Die Entsprechenserklärung ist im Internet unter teles.de/Corporate Governance veröffentlicht.

Berlin, im Dezember 2002

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