Corporate Governance
Stand: Dezember 2002
Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit den unten angegebenen Ausnahmen umzusetzen und die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abzugeben:
"Dem vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wird entsprochen mit Ausnahme von:
- Kodex-Ziff. 5.1.2. (Altersgrenze für Vorstandsmitglieder)
- Kodex-Ziff. 5.3.2. (Bildung von Ausschüssen)
- Kodex-Ziff. 5.4.1. (Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder)
- Kodex-Ziff. 5.4.5. S. 3 (zusätzliche erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder)."
Die Entsprechenserklärung ist im Internet unter teles.de/Corporate Governance veröffentlicht.
Berlin, im Dezember 2002
TELES AG Informationstechnologien